Aufgaben
Beratungslehrer nehmen ihre Aufgabe im Rahmen eines umfassenden Beratungssystems wahr. Sie beraten SchülerInnen und Erziehungsberechtigte bei der Wahl der Schullaufbahn, bei der Wahl von Fächern und Kursen, bei Übergängen und bei der Entscheidung über anzustrebende Abschlüsse und der beruflichen Orientierung. Im pädagogischen Kontext helfen sie bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten, zusammen mit weiteren (sozial-) pädagogischen Fachkräften wie dem schulpsychologischem Dienst, dem mobilen sonderpädagogischen Dienst, Erziehungsberatungsstellen, dem Jugendamt und der Agentur für Arbeit.