Beitragsordnung des „Schul- und Sportverein Rübezahl e. V.“ der Carl-August-Musäus-Schule Weimar

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
  2. Der Mitgliedsbeitrag, wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
  3. Die festgesetzten Beiträge treten zu Beginn des folgenden Schuljahres, nach dem der Beschluss gefasst wurde, in Kraft. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen
  4. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Thüringen e. V. enthalten.
  5. Der Mitgliedsbeitrag muss bis 31. Oktober entrichtet werden. Die Bezahlung des Beitrages kann per Überweisung oder in Ausnahmefällen bar entrichtet werden.
  6. Sollte der Beitrag nicht bis 31.12. eingegangen sein, wird eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben. Um Mehrkosten zu vermeiden bitten wir, an die rechtzeitige Beitragsüberweisung zu denken:
    Beitragskonto:
    Bank:
    Postbank Leipzig
    IBAN:
    DE93 8601 0090 0171 8659 04
    BIC: PBNKDEFF
  7. Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten.
  8. Bei Vereinsaustritt wird der gezahlte Jahresbeitrag nicht zurück erstattet.
  9. Jahresbeiträge:
    Beitragsklasse

     Beiträge pro Jahr

    Beitragshöhe
    01  Mitgliedsbeitrag 36,00 €
    02  Schüler/Arbeitslose/Rentner 20,00 €
    03  Kinder beitragszahlender Erwachsener beitragsfrei
    04

     Beiträge für Geschwister

     2. KInd

     ab 3. Kind

     

    10,00 €

    beitragsfrei

    05  fördernde Mitglieder 20,00 €